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Stadt Spaichingen | Hinweise zur Plakatierung

Grundsätzlich dürfen Wahlwerbeplakate / Werbetafeln u.ä. (Werbemittel) die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen durch die Werbemittel keine Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer entstehen. Auch dürfen Werbemittel nicht in das Lichtraumprofil öffentlicher Straßen hineinragen.

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